Erfahren Sie mehr über die Kostenübernahme einer Psychotherapie

Die Kosten für die Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen. Dazu muss nach fünf probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung oder Beihilfestelle gestellt werden.

Krankenkassen

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen dafür Ihre Krankenversicherungskarte. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig.

Privatpatienten

Die Regelungen zur Kostenübernahme sind je nach Versicherung sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrem Versicherer, ob und in welchem Umfang psychologische Psychotherapie erstattet wird und welche Unterlagen erforderlich sind. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Polizei, Bundeswehr

Die Kosten für Psychotherapie werden von Bundeswehr und Polizei im Rahmen der Heilfürsorge übernommen. Voraussetzung ist eine Überweisung durch den Truppenarzt bzw. Polizeiarzt. Für die Fortführung der Behandlung stellt der zuständige Arzt einen Antrag beim Sanitätsamt der Bundeswehr bzw. bei der zuständigen Polizeidienststelle.

Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung 
Schleswig-Holstein

Die KVSH stellt sicher, dass gesetzlich Versicherte in Schleswig-Holstein durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten medizinisch versorgt werden und dass Praxen möglichst gleichmäßig im Bundesland verteilt sind. Aufgrund unserer Zulassung durch die KVSH können wir die Kosten für Ihre Therapie mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

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